• Die Einzahlung für das nächste Vierteljahr hat bis spätestens 20. des Vormonats des Beitragsjahres zu erfolgen!
• Die Einzahlung für das 1. Halbjahr hat bis spätestens 31.12. des Vorjahres bzw. 30.06. für das 2. Halbjahr des Beitragsjahres zu erfolgen!
• Die Einzahlung für das komplette Jahr hat bis spätestens 28.02. des Beitragsjahres zu erfolgen!
Unterscheidung:
aktive Mitglieder = Taucher
passive Mitglieder = Nichttaucher bzw. Schwimmer
„Aktive Mitglieder im VDST sind beitragspflichtig und über den VDST versichert, passive Mitglieder sind gegenüber dem VDST nicht beitragspflichtig, aber auch nicht über den VDST versichert.“ (Quelle: VDST-Zeitschrift – Sporttaucher 01/2014)
Beitragszahlung:
Um der Internetkriminalität entgegenzuwirken, bitten wir die Bankverbindung im Bedarfsfalle beim Kassenwart abzufragen!
gez. Jack Szypura (Kassenwart) und Werner Neugebauer (Vorsitzender)